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Anhang-6 Abkommen der Zentralen Volksregierung und der tibetischen Lokalregierung über Ma?nahmen zur friedlichen Befreiung Tibets

Abkommen der Zentralen Volksregierung und der tibetischen Lokalregierung über Ma?nahmen zur friedlichen Befreiung Tibets

Die tibetische Nationalit?t geh?rt zu den Nationalit?ten mit einer langen Geschichte innerhalb des chinesischen Territoriums und hat wie viele andere Nationalit?ten im Entstehungs- und Entwicklungsprozess unseres gro?en Vaterlandes ihre eigene ruhmreiche Pflicht erfüllt. Aber in den letzten hundert Jahren sind die imperialistischen Kr?fte in China und infolgedessen auch in das Gebiet von Tibet eingedrungen und haben mit betrügerischen Mitteln Zwietracht unter der Bev?lkerung ges?t. Wie frühere reaktion?re Regierungen hat auch die reaktion?re Kuomintang-Regierung gegenüber der tibetischen Nationalit?t die Politik der nationalen Unterdrückung und Spaltung fortgesetzt, so dass es innerhalb der tibetischen Nationalit?t zur Spaltung und Uneinigkeit kam. Die tibetische Lokalregierung hat sich nicht gegen die betrügerischen und provokatorischen Machenschaften der Imperialisten zur Wehr gesetzt und gegenüber dem gro?en Vaterland eine unpatriotische Haltung eingenommen. Dadurch gerieten die tibetische Nationalit?t und die Bev?lkerung in einen Abgrund der Versklavung und Not.

1949 hat der chinesische Volksbefreiungskrieg einen landesweiten grundlegenden Sieg davongetragen, in dem die reaktion?re Kuomintang-Regierung, der gemeinsame innere Feind aller Nationalit?ten, gestürzt und die imperialistischen Aggressionskr?fte, der gemeinsame ?u?ere Feind aller Nationalit?ten, vertrieben wurden. Auf dieser Grundlage wurden die Volksrepublik China und die Zentrale Volksregierung gegründet. Die Zentrale Volksregierung hat in übereinstimmung mit dem von der Politischen Konsultativkonferenz des Chinesischen Volkes angenommenen Gemeinsamen Programm erkl?rt, dass alle Nationalit?ten innerhalb der Landesgrenze der Volksrepublik China gleichberechtigt sind, sich zusammenschlie?en, sich gegenseitig unterstützen und gegen Imperialismus und Volksfeinde innerhalb aller Nationalit?ten k?mpfen, damit die Volksrepublik China zu einer gro?en Gemeinschaft der Freundschaft und Zusammenarbeit aller Nationalit?ten wird. In dieser gro?en Gemeinschaft wird die nationale Gebietsautonomie in allen Regionen, in denen nationale Minderheiten wohnen, durchgesetzt; jede Nationalit?t genie?t die Freiheit, ihre Sprache und Schrift zu gebrauchen und zu entwickeln, ihre Sitten und Gebr?uche sowie ihren religi?sen Glauben zu erhalten oder zu reformieren. Die Zentrale Volksregierung hilft allen nationalen Minderheiten beim Aufbau und bei der Entwicklung einer eigenen Politik, Wirtschaft, Kultur und Bildung. Auf dieser Grundlage haben sich alle Nationalit?ten im Inland au?er den in Tibet und auf Taiwan befreit. Unter der einheitlichen Führung der Zentralen Volksregierung und unter der unmittelbaren Führung der lokalen Volksregierungen sind alle nationalen Minderheiten bereits in den Genuss nationaler Gleichberechtigung gekommen, wobei die Durchsetzung der nationalen Gebietsautonomie bereits realisiert wurde bzw. in Angriff genommen wird.

Um den Einfluss der imperialistischen Aggressionskr?fte in Tibet reibungslos auszuschalten, die territoriale Einheit und die Souver?nit?t der Volksrepublik China zu verwirklichen, die Landesverteidigung zu st?rken, die tibetische Nationalit?t und Bev?lkerung zu befreien, damit sie in die gro?e Gemeinschaft der Volksrepublik China zurückkehren und wie andere Nationalit?ten im Inland das Recht der nationalen Gleichberechtigung genie?en und ihre Politik, ihre Wirtschaft, ihr Kultur- und Bildungswesen entwickeln k?nnen, hat die Zentrale Volksregierung, als sie der Volksbefreiungsarmee den Befehl gab, in Tibet einzumarschieren, die tibetische Lokalregierung aufgefordert, Bevollm?chtigte zu Verhandlungen mit der Zentralen Regierung zu entsenden, um ein Abkommen über Ma?nahmen zur friedlichen Befreiung Tibets abzuschlie?en. Ende April 1951 kamen die Bevollm?chtigten der tibetischen Lokalregierung nach Beijing. Die Bevollm?chtigten der Zentralen Volksregierung begannen unverzüglich auf der Basis gegenseitiger Freundschaft mit ihnen Verhandlungen zu führen. Als Ergebnis der Verhandlungen erkl?rten sich beide Seiten damit einverstanden, das vorliegende Abkommen zu unterzeichnen und seine Umsetzung zu garantieren.

1. Die tibetische Bev?lkerung schlie?t sich zusammen, um die imperialistischen Aggressionskr?fte aus Tibet zu vertreiben, und kehrt in die gro?e Gemeinschaft des Vaterlandes, die Volksrepublik China, zurück.

2. Die tibetische Lokalregierung unterstützt die Volksbefreiungsarmee aktiv bei ihrem Einzug zur Landesverteidigung in Tibet.

3. In übereinstimmung mit der im Gemeinsamen Programm der Politischen Konsultativkonferenz des Chinesischen Volkes verankerten Nationalit?tenpolitik übt die tibetische Bev?lkerung unter der einheitlichen Führung der Zentralen Volksregierung das Recht auf nationale Gebietsautonomie aus.

4. Die Zentrale Volksregierung ver?ndert das bestehende politische System in Tibet und die eigentliche Stellung und Kompetenzen des Dalai Lama nicht. Die tibetischen Beamten behalten ihre ?mter.

5. Die eigentliche Stellung und die Kompetenzen des Panchen Erdeni bleiben erhalten.

6. Die eigentliche Stellung und die Kompetenzen des Dalai Lama und des Panchen Erdeni beziehen sich auf die Stellung und die Kompetenzen des 13. Dalai Lama und des 9. Panchen Erdeni auf der Grundlage freundschaftlichen Zusammenwirkens.

7. Die Politik der Religionsfreiheit, die im Gemeinsamen Programm der Politischen Konsultativkonferenz des Chinesischen Volkes verankert ist, wird durchgeführt, der religi?se Glauben, die Sitten und Gebr?uche der Volksmassen in Tibet werden respektiert und die Kl?ster geschützt. Die Zentrale Volksregierung nimmt keine Ver?nderung der Kl?stereinnahmen vor.

8. Die tibetische Armee wird schrittweise in die Volksbefreiungsarmee integriert und Teil der Streitkr?fte der Volksrepublik China für die Landesverteidigung werden.

9. Der Realit?t in Tibet entsprechend werden die Sprache und Schrift der tibetischen Nationalit?t gepflegt und das Schulwesen allm?hlich entwickelt.

10. Der tibetischen Realit?t entsprechend werden die Landwirtschaft, die Viehzucht, die Industrie und der Handel Schritt für Schritt entwickelt und der Lebensstandard der Bev?lkerung verbessert.

11. Die Reformen in Tibet werden nicht durch Zwangsma?nahmen seitens der Zentralen Volksregierung durchgesetzt. Die tibetische Lokalregierung führt die Reformen auf eigene Initiative durch. Wenn die Volksmassen die Reformen fordern, müssen durch Konsultation mit tibetischen führenden Pers?nlichkeiten Wege zur L?sung gefunden werden.

12. Alle Beamten, die früher pro-imperialistisch und kuomintang-orientiert waren, k?nnen ihre ?mter beibehalten, wenn sie konsequent ihre Verbindungen mit den Imperialisten und der Kuomintang abbrechen, keine Sabotage ausüben und keinen Widerstand leisten.

13. Die Truppen der Volksbefreiungsarmee, die in Tibet stationiert sind, sind verpflichtet, alle genannten politischen Ma?nahmen einzuhalten, angemessene Preise für das zu zahlen, was sie kaufen, und keine Nadel, keinen Faden den Volksmassen wegzunehmen.

14. Die Zentrale Volksregierung regelt alle ausw?rtigen Angelegenheiten des Gebiets Tibet einheitlich und strebt auf der Grundlage der Gleichberechtigung, des gegenseitigen Nutzens, der gegenseitigen Achtung der territorialen Souver?nit?t eine friedliche Koexistenz Chinas mit den Nachbarl?ndern und die Aufnahme und die Entwicklung vernünftiger Handelsbeziehungen an.

15. Um die Durchführung des Abkommens zu garantieren, richtet die Zentrale Volksregierung in Tibet ein milit?risch-administratives Komitee und ein Hauptquartier des Milit?rbezirkes ein. Neben den von der Zentralen Volksregierung entsandten Personen werden in den beiden Einrichtungen Pers?nlichkeiten aus dem Gebiet Tibet eingesetzt.

Die Vertreter Tibets im milit?risch-administrativen Komitee müssen Patrioten aus der tibetischen Lokalregierung, aus allen tibetischen Bezirken und wichtigen Kl?stern sein. Die von der Zentralen Volksregierung bestimmten Vertreter erstellen nach Konsultationen mit den betreffenden Seiten eine Namenliste und legen sie der Zentralen Volksregierung zur Ernennung vor.

16. S?mtliche Kosten des milit?risch-administrativen Komitees, des Hauptquartiers des Milit?rbezirkes und der in Tibet stationierten VBA-Truppen werden von der Zentralen Volksregierung getragen. Die tibetische Lokalregierung unterstützt die Volksbefreiungsarmee beim Kauf und Transport von Getreide und Gebrauchsgütern.

17. Das Abkommen tritt nach Unterzeichnung in Kraft.

Die Bevollm?chtigten der Zentralen Volksregierung

Chefdelegierter: Li Weihan (sign.)

Delegierte: Zhang Jingwu (sign.)

Zhang Guohua (sign.)

Sun Zhiyuan (sign.)

Die Bevollm?chtigten der tibetischen Lokalregierung

Chefdelegierter: Ngapoi Ngawang Jigme (sign.)

Delegierte: Dzasak Khemey Sonam Wangdi (sign.)

Khentrung Thupten Tenthar (sign.)

Khenchung Thupten Lekmuun (sign.)

Rimshi Samposey Tenzin Thundup (sign.)

23. Mai 1951, Beijing

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