Abkommen der
Zentralen Volksregierung und der tibetischen Lokalregierung über
Ma?nahmen zur friedlichen Befreiung Tibets
Die tibetische Nationalit?t geh?rt
zu den Nationalit?ten mit einer langen Geschichte innerhalb des
chinesischen Territoriums und hat wie viele andere Nationalit?ten
im Entstehungs- und Entwicklungsprozess unseres gro?en Vaterlandes
ihre eigene ruhmreiche Pflicht erfüllt. Aber in den letzten hundert
Jahren sind die imperialistischen Kr?fte in China und infolgedessen
auch in das Gebiet von Tibet eingedrungen und haben mit
betrügerischen Mitteln Zwietracht unter der Bev?lkerung ges?t. Wie
frühere reaktion?re Regierungen hat auch die reaktion?re
Kuomintang-Regierung gegenüber der tibetischen Nationalit?t die
Politik der nationalen Unterdrückung und Spaltung fortgesetzt, so
dass es innerhalb der tibetischen Nationalit?t zur Spaltung und
Uneinigkeit kam. Die tibetische Lokalregierung hat sich nicht gegen
die betrügerischen und provokatorischen Machenschaften der
Imperialisten zur Wehr gesetzt und gegenüber dem gro?en Vaterland
eine unpatriotische Haltung eingenommen. Dadurch gerieten die
tibetische Nationalit?t und die Bev?lkerung in einen Abgrund der
Versklavung und Not.
1949 hat der chinesische
Volksbefreiungskrieg einen landesweiten grundlegenden Sieg
davongetragen, in dem die reaktion?re Kuomintang-Regierung, der
gemeinsame innere Feind aller Nationalit?ten, gestürzt und die
imperialistischen Aggressionskr?fte, der gemeinsame ?u?ere Feind
aller Nationalit?ten, vertrieben wurden. Auf dieser Grundlage
wurden die Volksrepublik China und die Zentrale Volksregierung
gegründet. Die Zentrale Volksregierung hat in übereinstimmung mit
dem von der Politischen Konsultativkonferenz des Chinesischen
Volkes angenommenen Gemeinsamen Programm erkl?rt, dass alle
Nationalit?ten innerhalb der Landesgrenze der Volksrepublik China
gleichberechtigt sind, sich zusammenschlie?en, sich gegenseitig
unterstützen und gegen Imperialismus und Volksfeinde innerhalb
aller Nationalit?ten k?mpfen, damit die Volksrepublik China zu
einer gro?en Gemeinschaft der Freundschaft und Zusammenarbeit aller
Nationalit?ten wird. In dieser gro?en Gemeinschaft wird die
nationale Gebietsautonomie in allen Regionen, in denen nationale
Minderheiten wohnen, durchgesetzt; jede Nationalit?t genie?t die
Freiheit, ihre Sprache und Schrift zu gebrauchen und zu entwickeln,
ihre Sitten und Gebr?uche sowie ihren religi?sen Glauben zu
erhalten oder zu reformieren. Die Zentrale Volksregierung hilft
allen nationalen Minderheiten beim Aufbau und bei der Entwicklung
einer eigenen Politik, Wirtschaft, Kultur und Bildung. Auf dieser
Grundlage haben sich alle Nationalit?ten im Inland au?er den in
Tibet und auf Taiwan befreit. Unter der einheitlichen Führung der
Zentralen Volksregierung und unter der unmittelbaren Führung der
lokalen Volksregierungen sind alle nationalen Minderheiten bereits
in den Genuss nationaler Gleichberechtigung gekommen, wobei die
Durchsetzung der nationalen Gebietsautonomie bereits realisiert
wurde bzw. in Angriff genommen wird.
Um den Einfluss der
imperialistischen Aggressionskr?fte in Tibet reibungslos
auszuschalten, die territoriale Einheit und die Souver?nit?t der
Volksrepublik China zu verwirklichen, die Landesverteidigung zu
st?rken, die tibetische Nationalit?t und Bev?lkerung zu befreien,
damit sie in die gro?e Gemeinschaft der Volksrepublik China
zurückkehren und wie andere Nationalit?ten im Inland das Recht der
nationalen Gleichberechtigung genie?en und ihre Politik, ihre
Wirtschaft, ihr Kultur- und Bildungswesen entwickeln k?nnen, hat
die Zentrale Volksregierung, als sie der Volksbefreiungsarmee den
Befehl gab, in Tibet einzumarschieren, die tibetische
Lokalregierung aufgefordert, Bevollm?chtigte zu Verhandlungen mit
der Zentralen Regierung zu entsenden, um ein Abkommen über
Ma?nahmen zur friedlichen Befreiung Tibets abzuschlie?en. Ende
April 1951 kamen die Bevollm?chtigten der tibetischen
Lokalregierung nach Beijing. Die Bevollm?chtigten der Zentralen
Volksregierung begannen unverzüglich auf der Basis gegenseitiger
Freundschaft mit ihnen Verhandlungen zu führen. Als Ergebnis der
Verhandlungen erkl?rten sich beide Seiten damit einverstanden, das
vorliegende Abkommen zu unterzeichnen und seine Umsetzung zu
garantieren.
1. Die tibetische Bev?lkerung
schlie?t sich zusammen, um die imperialistischen Aggressionskr?fte
aus Tibet zu vertreiben, und kehrt in die gro?e Gemeinschaft des
Vaterlandes, die Volksrepublik China, zurück.
2. Die tibetische Lokalregierung
unterstützt die Volksbefreiungsarmee aktiv bei ihrem Einzug zur
Landesverteidigung in Tibet.
3. In übereinstimmung mit der im
Gemeinsamen Programm der Politischen Konsultativkonferenz des
Chinesischen Volkes verankerten Nationalit?tenpolitik übt die
tibetische Bev?lkerung unter der einheitlichen Führung der
Zentralen Volksregierung das Recht auf nationale Gebietsautonomie
aus.
4. Die Zentrale Volksregierung
ver?ndert das bestehende politische System in Tibet und die
eigentliche Stellung und Kompetenzen des Dalai Lama nicht. Die
tibetischen Beamten behalten ihre ?mter.
5. Die eigentliche Stellung und die
Kompetenzen des Panchen Erdeni bleiben erhalten.
6. Die eigentliche Stellung und die
Kompetenzen des Dalai Lama und des Panchen Erdeni beziehen sich auf
die Stellung und die Kompetenzen des 13. Dalai Lama und des 9.
Panchen Erdeni auf der Grundlage freundschaftlichen
Zusammenwirkens.
7. Die Politik der
Religionsfreiheit, die im Gemeinsamen Programm der Politischen
Konsultativkonferenz des Chinesischen Volkes verankert ist, wird
durchgeführt, der religi?se Glauben, die Sitten und Gebr?uche der
Volksmassen in Tibet werden respektiert und die Kl?ster geschützt.
Die Zentrale Volksregierung nimmt keine Ver?nderung der
Kl?stereinnahmen vor.
8. Die tibetische Armee wird
schrittweise in die Volksbefreiungsarmee integriert und Teil der
Streitkr?fte der Volksrepublik China für die Landesverteidigung
werden.
9. Der Realit?t in Tibet
entsprechend werden die Sprache und Schrift der tibetischen
Nationalit?t gepflegt und das Schulwesen allm?hlich entwickelt.
10. Der tibetischen Realit?t
entsprechend werden die Landwirtschaft, die Viehzucht, die
Industrie und der Handel Schritt für Schritt entwickelt und der
Lebensstandard der Bev?lkerung verbessert.
11. Die Reformen in Tibet werden
nicht durch Zwangsma?nahmen seitens der Zentralen Volksregierung
durchgesetzt. Die tibetische Lokalregierung führt die Reformen auf
eigene Initiative durch. Wenn die Volksmassen die Reformen fordern,
müssen durch Konsultation mit tibetischen führenden
Pers?nlichkeiten Wege zur L?sung gefunden werden.
12. Alle Beamten, die früher
pro-imperialistisch und kuomintang-orientiert waren, k?nnen ihre
?mter beibehalten, wenn sie konsequent ihre Verbindungen mit den
Imperialisten und der Kuomintang abbrechen, keine Sabotage ausüben
und keinen Widerstand leisten.
13. Die Truppen der
Volksbefreiungsarmee, die in Tibet stationiert sind, sind
verpflichtet, alle genannten politischen Ma?nahmen einzuhalten,
angemessene Preise für das zu zahlen, was sie kaufen, und keine
Nadel, keinen Faden den Volksmassen wegzunehmen.
14. Die Zentrale Volksregierung
regelt alle ausw?rtigen Angelegenheiten des Gebiets Tibet
einheitlich und strebt auf der Grundlage der Gleichberechtigung,
des gegenseitigen Nutzens, der gegenseitigen Achtung der
territorialen Souver?nit?t eine friedliche Koexistenz Chinas mit
den Nachbarl?ndern und die Aufnahme und die Entwicklung
vernünftiger Handelsbeziehungen an.
15. Um die Durchführung des
Abkommens zu garantieren, richtet die Zentrale Volksregierung in
Tibet ein milit?risch-administratives Komitee und ein Hauptquartier
des Milit?rbezirkes ein. Neben den von der Zentralen Volksregierung
entsandten Personen werden in den beiden Einrichtungen
Pers?nlichkeiten aus dem Gebiet Tibet eingesetzt.
Die Vertreter Tibets im
milit?risch-administrativen Komitee müssen Patrioten aus der
tibetischen Lokalregierung, aus allen tibetischen Bezirken und
wichtigen Kl?stern sein. Die von der Zentralen Volksregierung
bestimmten Vertreter erstellen nach Konsultationen mit den
betreffenden Seiten eine Namenliste und legen sie der Zentralen
Volksregierung zur Ernennung vor.
16. S?mtliche Kosten des
milit?risch-administrativen Komitees, des Hauptquartiers des
Milit?rbezirkes und der in Tibet stationierten VBA-Truppen werden
von der Zentralen Volksregierung getragen. Die tibetische
Lokalregierung unterstützt die Volksbefreiungsarmee beim Kauf und
Transport von Getreide und Gebrauchsgütern.
17. Das Abkommen tritt nach
Unterzeichnung in Kraft.
Die Bevollm?chtigten der Zentralen
Volksregierung
Chefdelegierter: Li Weihan
(sign.)
Delegierte: Zhang Jingwu (sign.)
Zhang Guohua (sign.)
Sun Zhiyuan (sign.)
Die Bevollm?chtigten der tibetischen
Lokalregierung
Chefdelegierter: Ngapoi Ngawang
Jigme (sign.)
Delegierte: Dzasak Khemey Sonam
Wangdi (sign.)
Khentrung Thupten Tenthar
(sign.)
Khenchung Thupten Lekmuun
(sign.)
Rimshi Samposey Tenzin Thundup
(sign.)
23. Mai 1951, Beijing
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