Statut der Kommunistischen Partei Chinas
Kapitel II
Das organisatorische System der Partei
Artikel 10 Die Partei ist ein einheitliches Ganzes, das auf Basis ihres Programms und Statuts und nach dem Prinzip des demokratischen Zentralismus organisiert ist. Die Grundprinzipien des demokratischen Zentralismus der Partei sind:
(1) Jedes Parteimitglied hat sich der Parteiorganisation unterzuordnen, die Minderheit hat sich der Mehrheit unterzuordnen, die unteren Organisationen haben sich den h?heren Organisationen unterzuordnen, und s?mtliche Organisationen und alle Mitglieder der Partei haben sich dem Landesparteitag und dem Zentralkomitee der Partei unterzuordnen.
(2) Die Führungsorgane der Partei aller Ebenen werden gew?hlt, ausgenommen die von ihnen entsandten Vertretungsorgane und die Führungsgruppen der Partei in den Nichtparteiorganisationen.
(3) Das h?chste Führungsorgan der Partei ist der Landesparteitag und das von ihm gew?hlte Zentralkomitee. Die Führungsorgane der lokalen Parteiorganisationen aller Ebenen sind die Parteitage der jeweiligen Ebene und die von ihnen gew?hlten Parteikomitees. Die Parteikomitees aller Ebenen sind den Parteitagen der jeweiligen Ebene verantwortlich und rechenschaftspflichtig.
(4) Die übergeordneten Parteiorganisationen sollen st?ndig die Meinungen der untergeordneten Organisationen und der Massen der Parteimitglieder einholen und die von ihnen vorgetragenen Probleme rechtzeitig l?sen. Die untergeordneten Parteiorganisationen sollen sowohl die übergeordneten Organisationen um Anweisung bitten und ihnen über ihre Arbeit berichten, als auch die Angelegenheiten im Rahmen ihrer eigenen Befugnisse selbstst?ndig und verantwortungsvoll erledigen. Die übergeordneten und die untergeordneten Organisationen sollen einander informieren, unterstützen und kontrollieren. Die Parteiorganisationen aller Ebenen sollen vorschriftsm??ig die Parteiangelegenheiten ?ffentlich bekannt geben und den Parteimitgliedern erm?glichen, sich mehr über die innerparteilichen Angelegenheiten zu informieren und sich daran zu beteiligen.
(5) Die Parteikomitees aller Ebenen sollen das System der kollektiven Führung in Verbindung mit pers?nlicher Verantwortung bei Arbeitsteilung praktizieren. Alle wichtigen Fragen sollen nach den Prinzipien der kollektiven Führung, des demokratischen Zentralismus, der einzelnen Vorbesprechungen und Entscheidungen durch Sitzungen durch kollektive Diskussion des Parteikomitees entschieden werden; die Mitglieder des Komitees sollen nach der kollektiven Entscheidung und im Rahmen jeweiliger Arbeitsteilung ihre Pflichten engagiert erfüllen.
(6) Die Partei verbietet Personenkult jeglicher Art. Es ist sicherzustellen, dass die T?tigkeiten der Parteiführer unter der Kontrolle der Partei und des Volkes stehen, wobei das Prestige der Führer, die die Interessen der Partei und des Volkes vertreten, zu schützen ist.
Artikel 11 Die Wahl von Delegierten zu den Parteitagen aller Ebenen und von Mitgliedern der Parteikomitees aller Ebenen soll den Willen der W?hler zum Ausdruck bringen. Die Wahl erfolgt durch Stimmzettel ohne Namensnennung des W?hlers. Die Wahlliste der Kandidaten soll von den Parteiorganisationen und den W?hlern durchgesprochen werden. Es kann eine formelle Direktwahl erfolgen, wobei mehr Kandidaten als die zu W?hlenden stehen. Oder es kann auch eine Vorwahl, bei der die Zahl der Kandidaten gr??er als die der zu W?hlenden ist, stattfinden, damit man eine Liste von Kandidaten entwerfen kann, um anschlie?end eine formelle Wahl durchzuführen. Die W?hler haben das Recht, sich über die Kandidaten zu informieren, die Auswechslung von Kandidaten zu verlangen oder einen Kandidaten zum Vorteil eines anderen abzulehnen. Keiner Organisation oder Einzelperson ist erlaubt, W?hler auf irgendeine Art zu zwingen, einen bestimmten Kandidaten zu w?hlen oder nicht zu w?hlen.
Kommt es bei der Wahl der Delegierten zu einem lokalen Parteitag oder einem Parteitag der Basisebene zu Verst??en gegen das Parteistatut, hat das n?chsth?here Parteikomitee nach der Untersuchung und Feststellung dieses Falls die Ungültigkeit der Wahl und entsprechende Ma?nahmen zu beschlie?en. Der Beschluss ist erst nach der überprüfung und Best?tigung durch das weitere n?chsth?here Parteikomitee formell bekannt zu geben und durchzuführen.
Für die Delegierten der Parteitage aller Ebenen wird das Amtszeitsystem praktiziert.
Artikel 12 Das Zentralkomitee der Partei und die lokalen Komitees aller Ebenen k?nnen, wenn n?tig, Kongresse einberufen, um wichtige Fragen, die unmittelbar zu l?sen sind, zu diskutieren und darüber zu entscheiden. über die Anzahl der Delegierten zu solchen Kongressen und über das Wahlverfahren entscheiden die Parteikomitees, die sie einberufen, selbst.
Artikel 13 Die Bildung einer neuen oder die Aufl?sung einer bestehenden Parteiorganisation obliegt der Entscheidung der übergeordneten Parteiorganisation.
Zwischen den lokalen Parteitagen aller Ebenen und zwischen den Parteitagen der Basisebene k?nnen die jeweils übergeordneten Parteiorganisationen, wenn sie es als notwendig erachten, verantwortliche Kader der untergeordneten Parteiorganisationen versetzen oder ernennen.
Das Zentralkomitee der Partei und die lokalen Komitees aller Ebenen k?nnen ihre Vertretungsorgane entsenden.
Das Zentralkomitee der Partei und die Parteikomitees auf der Ebene der Provinz, des autonomen Gebietes und der regierungsunmittelbaren Stadt praktizieren das Inspektionssystem.
Artikel 14 Bevor die Führungsorgane der Partei aller Ebenen einen Beschluss über wichtige Fragen, die untergeordnete Parteiorganisationen betreffen, fassen, soll in der Regel bei den betreffenden untergeordneten Parteiorganisationen nach Meinungen darüber angefragt werden. Es muss gesichert sein, dass die untergeordneten Organisationen ihre Funktionen und Befugnisse normal ausüben k?nnen. Wenn keine besonderen Umst?nde vorliegen, dürfen übergeordnete Führungsorgane sich nicht in Angelegenheiten einmischen, die von untergeordneten Organisationen geregelt werden sollen.
Artikel 15 Nur das Zentralkomitee der Partei hat die Befugnis, über wichtige politische Fragen von landesweiter Bedeutung zu entscheiden. Die Parteiorganisationen der verschiedenen Abteilungen und Orte k?nnen dem Zentralkomitee ihre Vorschl?ge dazu unterbreiten, dürfen aber auf keinen Fall eigenm?chtig darüber Beschluss fassen und ihre Ansichten nach au?en ?u?ern.
Die untergeordneten Parteiorganisationen müssen die Beschlüsse der übergeordneten Parteiorganisationen entschieden ausführen. Ist eine untergeordnete Parteiorganisation der Ansicht, dass der Beschluss einer h?heren Organisation den konkreten Verh?ltnissen in ihrem Gebiet oder ihrer Abteilung nicht entspricht, kann sie um eine ?nderung dieses Beschlusses bitten. Besteht die übergeordnete Organisation jedoch auf ihrem ursprünglichen Beschluss, so muss die untergeordnete Organisation diesen Beschluss ausführen und darf ihre abweichenden Meinungen nicht nach au?en vertreten, aber sie hat das Recht, sich an die Parteiorganisation der übern?chsth?heren Ebene zu wenden.
Die Zeitungen und Zeitschriften sowie die anderen Aufkl?rungsmittel der Parteiorganisationen aller Ebenen müssen die Linie, die Richtlinien, die Politik und die Beschlüsse der Partei propagieren.
Artikel 16 Die Parteiorganisationen haben bei der Diskussion und Entscheidung über jegliche Angelegenheit das Prinzip der Unterordnung der Minderheit unter die Mehrheit zu befolgen. Die wichtigen Fragen sind durch Abstimmung zu entscheiden. Den abweichenden Meinungen der Minderheit soll gewissenhaft Rechnung getragen werden. Treten Meinungsverschiedenheiten in wichtigen Fragen auf und sind die beiden Seiten zahlenm??ig ann?hernd gleich, soll die Entscheidung verschoben werden und sind sodann weitere Untersuchungen und Nachforschungen anzustellen und Meinungen auszutauschen, um beim n?chsten Mal darüber abzustimmen, au?er im Fall einer kritischen Situation, wo nach der Meinung der Mehrheit zu handeln ist. In besonderen F?llen kann die Kontroverse der übergeordneten Organisation berichtet und um Entscheidung gebeten werden.
Wenn ein einzelnes Parteimitglied im Namen der Parteiorganisation Ansichten über wichtige Angelegenheiten, die über den Rahmen der bestehenden Beschlüsse der Partei hinausgehen, ausdrücken will, muss die Angelegenheit der jeweiligen Parteiorganisation zur Diskussion und Entscheidung vorgelegt oder die übergeordnete Parteiorganisation um Anweisung gebeten werden. Keinem Parteimitglied, unabh?ngig von seiner Position, ist erlaubt, hinsichtlich wichtiger Fragen allein zu entscheiden; es sei denn, dass es in einer kritischen Situation keine andere Wahl hat als selbst zu entscheiden, aber die Angelegenheit ist danach unverzüglich der zust?ndigen Parteiorganisation zu berichten. Keinem führenden Kader ist erlaubt, eigenm?chtig zu handeln und sich über die Organisation zu stellen.
Artikel 17 Die zentralen, lokalen und Grundorganisationen der Partei müssen allesamt gro?en Wert auf den Parteiaufbau legen, die Aufkl?rungs-, Erziehungs-, Organisations-, Disziplinkontroll-, Massen-, Einheitsfront- und andere Arbeit der Partei h?ufig diskutieren und prüfen sowie darauf achten, die ideologisch-politischen Verh?ltnisse innerhalb und au?erhalb der Partei sorgf?ltig zu studieren.